Als Informationsbeauftragter nach § 74a AMG übernehme ich für Sie
- den Aufbau eines Systems zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktinformationen mit den Inhalten der Zulassung
- die regelmäßige Überprüfung des Systems
- die Prüfung und Freigabe von Produktinformationen
- den Behördenkontakt