Informationsbeaufragter

Als Informationsbeauftragter nach § 74a AMG übernehme ich für Sie

  • den Aufbau eines Systems zur Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktinformationen mit den Inhalten der Zulassung
  • die regelmäßige Überprüfung des Systems
  • die Prüfung und Freigabe von Produktinformationen
  • den Behördenkontakt