Als Betäubungsmittelverantwortlicher nach § 5 BtMG übernehme ich für Sie
- den Aufbau eines internen Systems der Dokumentation, Kennzeichnung und Lagerung zur gesetzeskonformen Handhabung von BtM
- die Erstellung eines Dokumentationssystems für sämtliche Bewegungen und Bestände
- die Erstellung von Bilanzen und Meldungen
- die Führung Ihrer BtM-Erlaubnis sowie den Kontakt mit der Behörde