Betäubungsmittelverantwortlicher

Als Betäubungsmittelverantwortlicher nach § 5 BtMG übernehme ich für Sie

  • den Aufbau eines internen Systems der Dokumentation, Kennzeichnung und Lagerung zur gesetzeskonformen Handhabung von BtM
  • die Erstellung eines Dokumentationssystems für sämtliche Bewegungen und Bestände
  • die Erstellung von Bilanzen und Meldungen
  • die Führung Ihrer BtM-Erlaubnis sowie den Kontakt mit der Behörde